[§2Nr.12 | Innerhalb der privaten Grünflächen, ausgenommen die privaten Grünflächen an der
Straße Nincoper Deich, sind bauliche Anlagen, Mauern, Wände und sonstige
Einfriedungen sowie Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung
unzulässig.][§2Nr.19 | Die mit „1“ bezeichneten privaten Grünflächen (vorgesehene Oberflächenentwässerung) sind als standortgerechte Vegetationsflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Das Ausbringen von Düngemitteln und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind unzulässig. Die Fläche ist von jeglichem Baum- und Strauchaufwuchs freizuhalten.]