[§2 Nr.13 | Für die zur Erhaltung und zum Anpflanzen festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit großkronigen Laubbäumen und Sträuchern dicht zu bepflanzen und durch geeignete Zäune vor Weidetieren zu schützen.]
[§2 Nr.3.1 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Ballfangzäune sowie Einfriedigungen aus Maschendraht sind mit Bäumen und Sträuchern abzupflanzen.][§2 Nr.3.2 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind nur bis maximal 1 m zulässig.][§2 Nr.3.3 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Drainagewasser ist vor Einleitung in Oberflächengewässer mittels eines Sumpfbeetes vorzureinigen.][§2 Nr.3.4 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Die Anwendung von Düngemitteln außerhalb der Spielflächen ist unzulässig.][§2 Nr.3.5 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Maßnahmen, die eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, sind unzulässig.][§2 Nr.3.6 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Der Anteil der naturnahen Flächen muß mindestens 60% betragen. Die Flächen sind untereinander zu verbinden. Die Breite der Spielbahnen darf im Durchschnitt 40 m nicht überschreiten.][§2 Nr.3.7 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Es sind mindestens fünf ökologische Ruhezonen mit einer Mindestgröße von 1 ha und einer Mindestbreite von 50 m anzulegen.][§2 Nr.3.8 | Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Gewässer sind einschließlich eines durchschnittlich 10 m, jedoch mindestens 5 m breiten Schutzstreifens naturnah anzulegen und zu entwickeln.]