[§2 Nr.4 | Die private Grünfläche ist mit Ausnahme von Gehölzbeständen als extensive Wiese anzulegen und zu pflegen. Auf der privaten Grünfläche ist das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln unzulässig.]
[§2 Nr.26 | Die in der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Dauerkleingarten“ festgesetzte Fläche zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern ist als heckenartiger Gehölzstreifen
zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.]