[§2 Nr.12 | Auf der privaten Grünfläche - Angelsport - sind notwendige Stellplätze und Zufahrten zulässig. Innerhalb der Baugrenzen sind eingeschossige Gebäude für angelsportbezogene Nutzungen zulässig.]
[§2 Nr.11 | Auf den mit „C" bezeichneten privaten Grünflächen sind großkronige Bäume so zu pflanzen, dass ein Kronenverbund aus mindestens zwei Baumreihen in Nord-Süd-Ausrichtung entsteht. Der Abstand der Bäume untereinander darf maximal 8 m betragen.]