[§2 Nr.19 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden der mit „(Z4)" bezeichneten Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf den Flurstücken 3043 teilweise und 3044 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 8.500 m² zugeordnet.]
[§2 Nr.5 | Auf den privaten Grünflächen ist die Errichtung von baulichen Anlagen, mit Ausnahme notwendiger Zuwegungen, unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft und auf den privaten Grünflächen sind Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen unzulässig.]