[§ 2 Nr. 1 | 1. Auf der mit (A) bezeichneten Fläche für Spiel- und Sportanlagen sind bauliche Anlagen zum Zwecke einer Skate-Anlage zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage unzulässig.]
flaechenschluss
Yes
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 1600|Textliche Ergänzung: Fläche für Spiel- und Sport-Anlagen][Allgemein: 1400]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Spielplatz|Textliche Ergänzung: Fläche für Spiel- und Sport-Anlagen][Allgemein: Sportplatz]