[§2 Nr.13 | Auf der privaten Grünfläche „Dauerkleingärten" ist für je 1500 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.22 | Auf der privaten Grünfläche „Dauerkleingärten" ist die Anwendung von chemischsynthetischen Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln unzulässig.][§2 Nr.23 | Auf der als private Grünfläche „Dauerkleingärten" ausgewiesenen Fläche ist innerhalb der eingeschossig überbaubaren Fläche nur ein Vereinshaus zulässig.]
[§2 Nr. 50 | Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sind für den Star und die Sumpfmeise insgesamt zehn Nistkästen für Höhlenbrüter an verbleibenden Großbäumen im Bereich der Parkanlage (FHH) südlich der Mengestraße (Flurstück 7737 der Gemarkung Wilhelmsburg) anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]