[§2 Nr.6 | Auf den privaten Grünflächen können ausnahmsweise Nebenanlagen und -gebäude zugelassen werden, soweit sie nicht innerhalb der Gebäude unterzubringen sind. Oberirdische Stellplätze und Garagen, mit Ausnahme von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung, sind nicht zulässig.]
[§2 Nr. 50 | Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sind für den Star und die Sumpfmeise insgesamt zehn Nistkästen für Höhlenbrüter an verbleibenden Großbäumen im Bereich der Parkanlage (FHH) südlich der Mengestraße (Flurstück 7737 der Gemarkung Wilhelmsburg) anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]