[§2 Nr.17 | Innerhalb der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeit
sind Gebäude bis zu einer Grundfläche von insgesamt
200 m² zulässig. Stellplätze sind nur innerhalb der Fläche
für Stellplätze zulässig.]
[§2 Nr.6 | Die privaten Grünflächen „Krankenhauspark" sind als extensive Wiesen anzulegen und ohne Düngung und Umbruch zu erhalten. Der vorhandene Teich soll unter Schaffung einer Röhrichtzone naturnah umgestaltet werden.]