[§2 Nr.4 | Auf den privaten Grünflächen „Dauerkleingärten" ist für je 1500m² Grünfläche im Bereich der Gemeinschaftsflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grünflächen „Dauerkleingärten" ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Vereinshaus mit einer Grundfläche von maximal 100 m² zulässig.]
[§2 Nr. 7 | Die Private Grünfläche ist als Vegetationsfläche zu erhalten. Nebenanlagen, Stellplätze und Bodenversiegelungen sind unzulässig. Ausgenommen hiervon sind die festgesetzten mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Flächen sowie notwendige Wege.][§2 Nr. 8 | Innerhalb der in der Privaten Grünfläche festgesetzten Baugrenze für unterirdische bauliche Anlagen ist ein Eisspeicher mit einer Grundfläche von höchstens 200 m2 zulässig. Dieser ist mit einer mindestens 90 cm starken durchwurzelbarer Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind die festgesetzten mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Flächen sowie die Abdeckung eines Zugangsschachtes mit einer Größe von bis zu einem Quadratmeter.]