[§2 Nr.8 | Auf den privaten Grünflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grünflächen sind bauliche Einfriedigungen und Hecken nicht zulässig.][§2 Nr.12 | Die privaten Grünflächen sind als artenreiche Wiese ohne Düngung zu entwickeln und zu erhalten.]