[§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage der festgesetzten
Lärmschutzwände können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Lärmschutzwände, die an die privaten Grünflächen
angrenzen, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze
zu verwenden.]