[§2 Nr.15 | An den Fassadenabschnitten, für die in der Planzeichnung
Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude festgesetzt
sind, sind Aufenthaltsräume (zum Beispiel Unterrichtsräume,
Arbeitsräume, Pausenräume, Bibliotheksräume)
nur zulässig, wenn in diesen Räumen ein Innenraumpegel
von kleiner als 35 dB(A) am Tag (6 Uhr bis 22 Uhr)
durch baulichen Schallschutz sichergestellt wird.]
[§2 Nr.14 | Transparente Lärmschutzwände sind durch Verwendung
von Vogelschutzglas mit flächigen Markierungen so auszubilden,
dass sie für Vögel wahrnehmbar sind.]
[§2 Nr.1 | Auf den für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gekennzeichneten Flächen sind an den unmittelbar zum Nettelnburger Landweg sowie zur Ecke Wehrdeich / Oberer Landweg gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.]
flaechenschluss
Nein
nutzung
besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
[§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage der festgesetzten
Lärmschutzwände können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Lärmschutzwände, die an die privaten Grünflächen
angrenzen, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze
zu verwenden.]