[§2 Nr.12 | Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte
Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom
Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen
Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten
ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
[Abweichender Höhenbezug: Schutzwall über Bundesautobahn|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 5.5][Abweichender Höhenbezug: Schutzwand über Schutzwall|Bezugspunkt: Höhe baulicher Anlagen|Höhe: 1.5]