• XPLAN_BP_KENNZEICHNUNGSFLAECHE_a33b9bd4-838b-4bf9-ab47-ead9a3fd61ad

    gmlId
    • XPLAN_BP_KENNZEICHNUNGSFLAECHE_a33b9bd4-838b-4bf9-ab47-ead9a3fd61ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_147e6b56-8f57-4469-b99e-4d1193f32c31]
    refTextInhalt
    • [Verordnung § 2 Nr. 15 | Im Vorhabengebiet sind die Dachflächen als Flachdach mit einer Neigung von höchstens 10 Grad auszubilden und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Ausfall sind gleichwer-tige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ausnahmen von der Begrünung können für wohnungsbezogene Terrassen und Wege sowie technische Anlagen zuge-lassen werden.][Verordnung § 2 Nr. 1 | Im Bereich des Vorhabengebiets sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][Verordnung § 2 Nr. 8 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu-lässig. Im Bereich des Vorhabengebiets sind Stellplätze ausschließlich in Tief-garagen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann die in den all-gemeinen Wohngebieten jeweils festgesetzte Grundfläche von 1.400 m² im westlichen allgemeinen Wohngebiet bis zu einer Grundfläche von 2.000 m² und im östlichen allgemeinen Wohngebiet bis zu einer Grundfläche von 2.300 m², im Mischgebiet die festgesetzte Grundfläche von 400 m² bis zu einer Grundfläche von 1.000 m² und im Kerngebiet die festgesetzte Grundfläche von 300 m² bis zu einer Grundfläche von 785 m² überschritten werden. In jedem Fall ist je Baugrundstück eine Grundflächenzahl von 0,9 einzuhalten.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 5000
    rechtscharakterWert
    • Kennzeichnung
    zweckbestimmung
    • 8000
    zweckbestimmungWert
    • Vorhabensgebiet