[§2 Nr.18 | Auf den gekennzeichneten Flächen nördlich des Baakenhafens
(im Bereich Versmannkai und Versmannstraße),
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind, sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen
vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den
baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch
Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.]