• XPLAN_BP_LANDWIRTSCHAFTSFLAECHE_92e1842f-283b-4aee-afd1-9d81ee644498

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6247e442-396e-4cd9-9671-d4fb81c03a18]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Zufahrten, Stell- und Abstellplätze können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden. Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche kann ausnahmsweise eine erwerbsgartenbauliche Produktionsfläche im Unterglasanbau bis zu einer Grundfläche von höchstens 2260 m² zugelassen werden, soweit sie nicht Verkaufszwecken dient.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Baumschulund Weihnachtsbaumkulturen unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind ortsfeste Zäune mit Holzpfählen und Drahtbespannung oder Holzbelattung auszuführen. Die Höhe darf 1,50 m nicht überschreiten. Holzteile sind nur in brauner Farbe zulässig. Entlang von Feldhecken und Knicks ist ein Abstand von mindestens 2 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme einzuhalten.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
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    zweckbestimmungWert
    • LandwirtschaftAllgemein