[§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind entlang der Straßen Winsener Straße und Winsener Stieg auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen großkronige Bäume in einem Abstand von 10 m zueinander zu pflanzen.]
[§2 Nr.8 | Auf den Flächen mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind nach § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), nur Tiefgaragen, Kinderspielplätze, Stellplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zulässig.]
[§2 Nr.6 | Auf den mit einer Schraffur versehenen, nicht überbaubaren Flächen entlang der Bille können Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), zugelassen werden, wenn sie der Nutzung von wasserbezogenen Gewerbebetrieben dienen.]
[§2 Nr.9 | Auf Flächen, für die ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen vorgesehen ist, können für Anlagen der Oberflächenentwässerung und Lärmschutzwände Ausnahmen zugelassen werden.]