[§2 Nr.6 | Die auf Tiefgaragen anzulegenden gärtnerischen Flächen mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1m betragen.]