[§2 Nr.9 | Für die mit „I+St“ bezeichneten Dachstellplätze auf dem Flurstück 5532 der Gemarkung Rissen ist nach jedem achten Stellplatz ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und eine Vegetationsfläche (Pflanztrog) von mindestens 7 m² Fläche je Baum und 80 cm starkem durchwurzelbaren Substrataufbau zu schaffen. Die Vegetationsfläche ist darüber hinaus zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die in den Nummern 6 bis 9 festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die in den Nummern 6 bis 8 festgesetzten Baumpflanzungen ist im Kronenbereich dieser Bäume eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]