• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_1062b0a8-5f0a-4a85-ae98-dc11f9460a51

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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9f151556-1c2f-4251-81c0-9adc9345dc1b]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Die Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) sind im Geschäftsgebiet auf den Baugrundstücken zu erfüllen. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen in den anderen Baugebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einsteilplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen. sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 2000]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Garagen]
    Zmax
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 2000
    zweckbestimmungWert
    • Garagen