[§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind, mit Ausnahme im Gewerbegebiet, Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.]