[Nr. 3.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 3.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]