[§2 Nr.10 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen an der Großen Elbstraße, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und mit Laubgehölzen und Stauden zu begrünen.]