[§2 Nr.19 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahmen von
Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende
Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens
12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.]