• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_3c5cb0eb-e365-4ec6-ac0a-92a828d664e2

    gmlId
    • XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_3c5cb0eb-e365-4ec6-ac0a-92a828d664e2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt20
    xpPlanDate
    • 1969-02-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b728547-7ef3-478c-8e97-0477f3c0e8c6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f9936756-45df-46ae-82cb-a1f8e62a2f1a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Fläche für Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 3200]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Tiefgarage]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 3200
    zweckbestimmungWert
    • Tiefgarage