[§2 Nr.7 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten und Zufahrten zu den Flächen für oberirdische Stellplätze sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.]