[§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Die ebenerdige Stellplatzanlage ist an der nördlichen Grenze mit einer Laubgehölzhecke einzufassen; je 1 m Länge sind hierbei vier Gehölze zu pflanzen.]