[§2 Nr.12 | Dachflächen der nicht überbauten Garagen und Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Es sind jedoch insgesamt mindestens 65 vom Hundert (v. H.) dieser Flächen zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.]