[Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) und die Garage unter Erdgleiche (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, einschließlich der Fläche über der Garage (GaK), sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]