[§2 Nr.11 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wege, Terrassen, Freitreppen und Spielplätze. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss die Substratstärke mindestens 1 m betragen.]