[§2 Nr.12 | Die Tiefgarage ist mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wohnhöfe, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kleinkinderspielplätze. Für anzupflanzende kleinkronige Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 6 m2 die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 60 cm betragen. Bei Verwendung von großkronigen Bäumen ist auf einer Fläche von mindestens 6 m2 je Baum eine Unterbauung mit Tiefgaragen nicht zulässig.]