[Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der Garage unter Erdgleiche (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen einschließlich der Oberfläche der Garage unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]