[§2 Nr.17 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.20 | Die Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]