• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_db0f6d39-eb54-4178-b711-898d6b5621c9

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Poppenbuettel47
    xpPlanDate
    • 2023-11-01
    ebene
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    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_68431de5-1802-4bfb-9ef4-ab205c759343]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8189426c-9233-4f07-b73a-c90d9dbfea75]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Im sonstigen Sondergebiet „Nahversorgung, Fachmarkt und Handwerk“ sind außerhalb der überbaubaren Flächen Stellplätze nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.][§2 Nr.11 | Innerhalb der Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen sind insgesamt 17 einheimische, standortgerechte, mindestens mittelkronige Bäume mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise herzustellen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • Stellplaetze