• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_dfb064d2-1734-4cad-8a70-342be2ef22a8

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    • XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_dfb064d2-1734-4cad-8a70-342be2ef22a8
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde4
    xpPlanDate
    • 1968-02-23
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26464c72-2ad7-4ce0-9c77-96aed5d5191c]
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 3200
    zweckbestimmungWert
    • Tiefgarage