• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_e9ca90bf-fe63-4f2c-9de3-725bf4c4c622

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    • XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_e9ca90bf-fe63-4f2c-9de3-725bf4c4c622
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt33
    xpPlanDate
    • 1966-11-25
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_89aa38c2-c7d8-46bb-97cb-cc44a93c98de]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Plangebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Für die Erfüllung der auf dem Flurstück 1257 bestehenden Verpflichtungen dienen die Stellflächen auf den Flurstücken 1255 und 1256 der Gemarkung Schiffbek. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 1000]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Stellplätze]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • Stellplätze