• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_ea5ff53e-3946-46ff-a8c8-e1d098bb042f

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt110
    xpPlanDate
    • 2020-01-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f80a3c34-4e8f-400a-9a09-09a533a8390d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1140cb53-eaea-4a14-8130-96a1986d153e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf eine Höhe von 11,50 m über Normalhöhennull (NHN) nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind bis zu vier technische Anlagen zur Belüftung der Tiefgarage. Diese sind bis zu einer Höhe von 12,50 m über NHN zulässig.][§2 Nr.12 | Die nicht überbaute Fläche der Tiefgarage ist mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen, soweit sie nicht für Erschließungswege oder Kinderspielflächen beansprucht wird. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 10 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 3200
    zweckbestimmungWert
    • Tiefgarage