[Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung und die Fläche über der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.7 | Die bei der kellergeschossigen Garage (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]