[§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden,
muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
1 m betragen.]