[Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der keller- und erdgeschossigen Garagen (GaK, GaE) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird..][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen und die Oberfläche der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]