• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_ff2a0dc5-adca-45fc-a274-0bc991a3e017

    gmlId
    • XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_ff2a0dc5-adca-45fc-a274-0bc991a3e017
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf46
    xpPlanDate
    • 2023-03-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c9a74605-6d40-4a79-a283-eeecf9ff8e8e]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 7 | Tiefgaragen und ihre Zufahrten sind ausschließlich in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und Kellergeschossen müssen inklusive der gemäß Nummer 14 erforderlichen Überdeckung unter der natürlichen Geländeoberfläche liegen.][§ 2 Nr. 14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und Kellergeschossen sind mit Ausnahme befestigter Flächen und Spielflächen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf einer Fläche von mindestens 12 m² ein mindestens 100 cm starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 3200
    zweckbestimmungWert
    • Tiefgarage