• XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_ff6e7112-2f6f-4e32-9c70-b79a481e90da

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    • XPLAN_BP_NEBENANLAGENFLAECHE_ff6e7112-2f6f-4e32-9c70-b79a481e90da
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf17
    xpPlanDate
    • 1964-03-18
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetz-blatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Ein-geschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ede1bd0-2c7b-4692-b98c-1b15b0c47535]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • Stellplaetze