[Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlage der kellergeschossigen Garage (GaK) ist so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
[§2 Nr. 12 | Zur Einfassung der Stellplatzanlagen sind insgesamt mindestens 200 m² Hecke mit einer Mindesthöhe von 1,20 m anzupflanzen.][§2 Nr. 16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die einzelnen Stellplätze in wasserdurchlässigem Aufbau mit breiten Splitterverfüllten Fugen oder Rasenfugen herzustellen.]
[§2 Nr.14 | In den Wohngebieten sind die ausgewiesenen Stellplatz-/ Gemeinschaftsstellplatzanlagen mit Hecken einzugrünen.][§2 Nr.22 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum mit einer offenen Vegetationsfläche von mindestens 12 m² zu pflanzen.]