In dem mit „(H)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist der Erschütte-rungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technischen Maßnahmen (etwa an Wän-den, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Ta-belle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO 2017) eingehalten werden. Einsichtnahme-stelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin (§ 2 Nummer 12 der Verordnung).