BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_00185e57-9118-47be-b3b2-2dd3207d8894

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    • XPLAN_BP_PLAN_00185e57-9118-47be-b3b2-2dd3207d8894
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf71
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    name
    • Bergedorf71
    internalId
    • b94bcd35-f892-4c30-a9ec-1e1397807281
    technHerstellDatum
    • 2017-05-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Innerhalb der mit A gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit B gekennzeichneten Flächen sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.3 | Auf den mit einer Schraffur gekennzeichneten nicht überbaubaren Grundstücksteilen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Stellplätze und Tiefgaragen unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-04-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a594b4c7-1c77-4f81-af31-f61aacd151c3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_001f537d-757d-4f31-8b5b-b34475618d86

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_001f537d-757d-4f31-8b5b-b34475618d86
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    • XPLAN_BP_PLAN_001f537d-757d-4f31-8b5b-b34475618d86
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB650
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB650
    internalId
    • 4f310775-0b8d-4557-b0dd-645546430ed3
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426, 425]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_884f1ef1-a6e1-490b-95f3-cb72da269b10]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_003e9b0d-3c84-422d-9f89-6e2c545a1dd7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_003e9b0d-3c84-422d-9f89-6e2c545a1dd7
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    • XPLAN_BP_PLAN_003e9b0d-3c84-422d-9f89-6e2c545a1dd7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord17
    xpPlanDate
    • 2013-08-13
    name
    • Barmbek-Nord17
    internalId
    • ab0bddb2-9e6c-436f-9722-040ef8c5e9a2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 17 für den Geltungsbereich zwischen Drosselstraße und Wiesendamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Drosselstraße – Hufnerstraße – Wiesendamm – Fuhlsbüttler Straße.
    technHerstellDatum
    • 2016-08-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 im allgemeinen Wohngebiet darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,75 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(a)“ bezeichneten Kerngebietsflächen ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahlen von 0,75 und 0,95 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind Staffelgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum und für die anzupflanzenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten werden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Bodenbefestigungen im Kronenbereich der festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die anzupflanzenden Bäume sind großkronige Bäume zu setzen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für Strauchplanzungen sind Sträucher mit einer Mindesthöhe von 1 m zu verwenden und je 2 m² ist ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad geneigten Dachflächen der ein- bis fünfgeschossigen Gebäude und Gebäudeteile mit einer mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substratschicht zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.15 | Im Wohngebiet sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Kerngebiet sind auf den Flurstücken 3059, 3375 und 2983 der Gemarkung Barmbek an den nach Süden oder Osten ausgerichteten Fassaden der Gebäude künstliche Höhlen für Fledermäuse anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt mindestens zehn Fledermausfassaden- Flachkästen oder drei Fledermaus-Fassadengroßquartiere vorzusehen.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet sind auf den Flurstücken 3059, 3375 und 2983 der Gemarkung Barmbek insgesamt an den nach Süden und Osten ausgerichteten Fassaden der Gebäude künstliche Nisthilfen für Vögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt drei Stück Sperlingsmehrfachquartiere, vier Stück Nischenbrüterhöhlen und fünf Stück Mauerseglerhöhlen vorzusehen.][§2 Nr.18 | Im Kerngebiet sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-08-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52d8df49-a806-4c30-8569-0ad96af475c9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_00405f41-13cf-45ca-b1a3-a12ac7761a32

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_00405f41-13cf-45ca-b1a3-a12ac7761a32
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_00405f41-13cf-45ca-b1a3-a12ac7761a32
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel14
    xpPlanDate
    • 2002-07-08
    name
    • Wellingsbuettel14
    internalId
    • b81af5b3-7ba0-4de5-ae3f-936ad8e2f8b9
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wellingsbüttel 14 für den Geltungsbereich zwischen Schwarzbuchenweg und Schulteßdamm und der im Süden durch die Straße Strenge und im Norden durch die S-Bahntrasse begrenzt wird (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 1088 (Schulteßdamm), über das Flurstück 1088, Südgrenze des Flurstücks 1088, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1151, Südgrenze des Flurstücks 3129, über das Flurstück 3129, Westgrenze des Flurstücks 3129, über die Flurstücke 3129, 1151 und 1088 der Gemarkung Wellingsbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze und Tiefgaragen nur auf den festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet darf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens nicht höher als 90 cm über der vorhandenen Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Flächen auf Tiefgaragen mit Ausnahme von wohnungsbezogenen Terrassen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 25 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und deren Böschungen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht versickert beziehungsweise in Speichereinrichtungen oder Brauchwasseranlagen gesammelt wird, außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen über Gräben und Mulden abzuleiten. Die Versickerung erfolgt über belebte Bodenzonen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellpatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und standortgerecht zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Wohngebiet Teilflächen des Flurstücks 768 der Gemarkung Steilshoop in einer Größe von 1900 m² zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-07-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b91a568-7e74-49a2-8585-b02d2e495d80]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_004fa4fd-f677-416c-b145-67e95f415051

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_004fa4fd-f677-416c-b145-67e95f415051
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_004fa4fd-f677-416c-b145-67e95f415051
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde4
    xpPlanDate
    • 1968-02-23
    name
    • Hohenfelde4
    internalId
    • b9f1652a-1a04-48f2-8c5d-283ad7ad672d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hohenfelde 4 für das Plangebiet Steinhauerdamm — Mühlendamm — Güntherstraße — Neu-bertstraße — Alfredstraße — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 417) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Dächer im Gewerbegebiet sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28c528a1-975a-46f3-9734-00b857bac0c6]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0072bd19-f3f6-47c2-9222-ed20fcf6c4b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0072bd19-f3f6-47c2-9222-ed20fcf6c4b3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0072bd19-f3f6-47c2-9222-ed20fcf6c4b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen60
    xpPlanDate
    • 1974-05-21
    name
    • Schnelsen60
    internalId
    • a96438d5-5f40-4c71-b3e4-fd6beabf61d9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 60 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee — Heidlohstraße — Bundesautobahn — Südgrenze des Flurstücks 2613 der Gemarkung Schnelsen — Graf-Johann-Weg — Ostgrenzen der Flurstücke 2648 und 2886, über die Flurstücke 2886, 2647 bis 2637, Westgrenze des Flurstücks 2637, Südgrenze des Flurstücks 2657, über das Flurstück 2658 der Gemarkung Schnelsen — Lerchenkamp — Ostgrenzen der Flurstücke 2734, 2739, 2737, 2732, 3836, 2729, 2735, 3337 und 2669 bis 2667, Südgrenzen der Flurstücke 2667 und 2688 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-05-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab44b0e1-b7c7-42bc-a566-3e743d90e06e]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Schnelsen85|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_007b264c-78dc-4a61-ab71-ae20fc4a5d4e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_007b264c-78dc-4a61-ab71-ae20fc4a5d4e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_007b264c-78dc-4a61-ab71-ae20fc4a5d4e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D39
    xpPlanDate
    • 1953-04-08
    name
    • D39
    internalId
    • 0831dffb-4fb0-4181-8dc1-07b0197e7b5f
    technHerstellDatum
    • 2016-04-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-04-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f59ed1dc-0cac-41a9-a24a-880cc493d002]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_00903e65-4207-45a3-ba6f-e368212e7d8e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_00903e65-4207-45a3-ba6f-e368212e7d8e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_00903e65-4207-45a3-ba6f-e368212e7d8e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge12
    xpPlanDate
    • 1967-03-21
    name
    • Lohbruegge12
    internalId
    • d72ed1bb-296f-4186-ab28-097d911cddcd
    technHerstellDatum
    • 2016-03-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Staffelgeschoß ist ringsum um 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Soweit keine Garagen unter Erdgleiche festgesetzt sind, sind sie auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-03-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e1a9ce2-0cff-42e0-a073-064cb7c0f0f7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0094d1ef-32d3-4373-8279-2c203e8b0444

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0094d1ef-32d3-4373-8279-2c203e8b0444
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0094d1ef-32d3-4373-8279-2c203e8b0444
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn15
    xpPlanDate
    • 1967-10-23
    name
    • Langenhorn15
    internalId
    • c8a25a79-8b17-4b7f-98ad-818b45818662
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 15 für das Plangebiet Tarpenbek — von hier über die Flurstücke 2480 und 2813 der Gemarkung Langenhorn zur Essener Straße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4219, Nordgrenze des Flurstücks 22, von hier über die Flurstücke 19, 3966, 456, 18, 3337, 2837 und 1417 der Gemarkung Langenhorn bis Käkenflur — Langenhorner Chaussee — Tarpen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-15
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Langenhorn51]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet und im Industriegebiet sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das auf dem Flurstück 2813 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das auf dem Flurstück 3967 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 20 der Gemarkung Langenhorn an den Krefelder Weg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-10-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5d1af0db-ea48-4f60-9ddc-d7f8bd88f631]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_00bb911b-0442-4ee4-a52d-ef6f988a287d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_00bb911b-0442-4ee4-a52d-ef6f988a287d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_00bb911b-0442-4ee4-a52d-ef6f988a287d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBillstedt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSBillstedt
    internalId
    • dfc95053-9252-4801-938b-2c41b87e0a46
    technHerstellDatum
    • 2017-02-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130, 601, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_54dc5718-7270-4851-bc7f-d8b491c37f50]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
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    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung