[§2 Nr.1 | Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage ist ein Großspielfeld als Rasenplatz anzulegen. Innerhalb der überbaubaren Flächen sind nur Vereinsgebäude mit den für die Nutzung der Sportanlage notwendigen Räumen zulässig; weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der öffentlichen Grünfläche sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.3 | Auf der ebenerdigen Stellplatzanlage ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Der festgesetzte Schutzwall ist zu begrünen. Dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Fensterlose Fassaden und die Lärmschutzwand sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als trockene Hochstaudenflur anzulegen. Parallel zum Sportplatz ist ein 3 m breiter Pflanzstreifen mit Wildsträuchern anzulegen. Die Fläche ist in einem Zeitraum von 5 Jahren zwei- bis dreimal jährlich zu mähen und das Mähdgut abzufahren.][§2 Nr.8 | Die zur Meiendorfer Straße geneigten Dachflächen der Gebäude sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für Wallhecken (Knicks) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Die festgesetzten Knicks sind im 10- bis 15-jährigen Turnus fachgerecht auf den Stock zu setzen.][§2 Nr.10 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage eine etwa 8000 m² große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 1424 der Gemarkung Rahlstedt zugeordnet.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]