Der Bebauungsplan Lurup 59 für den Geltungsbereich zwischen Ueckerstraße und Franzosenkoppel (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Franzosenkoppel – Ueckerstraße – Nordostgrenzen der Flurstücke 5017 (alt: 1980, 968 bis 970), 4782 (alt: 971), 4784 (alt: 972), 5020 (alt: 973 bis 975), 4898 (alt: 975), 976, 4899, 4901 (alt: 977), 4904 (alt: 978), 4906 (alt: 979), 4798 (alt: 980), 4800 (alt: 981), 5022 (alt: 982 bis 984, 986), 4917 und 4854 (alt: 986), Südostgrenzen der Flurstücke 4854 (alt: 986), 4812 und 4921 (alt: 3668) der Gemarkung Lurup.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.2 | Entlang der Straßenverkehrsflächen sind in den Wohngebieten als Einfriedigungen nur Hecken, Strauchanpflanzungen oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.3 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Außenwände von Garagen und baulichen Nebengebäuden sowie die Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Flachdächer oder flachgeneigte Dächer von Nebengebäuden wie Garagen und Carports sind mit einem mindestens 4 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken die Flurstücke 913 und 971 der Gemarkung Osdorf zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
Der Bebauungsplan Stellingen 44 für den Geltungsbereich Hagenbeckstraße — Brehmweg — Lenzweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-01-09
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise zwischen Ulmenliet und Brüdtweg sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Von der Zahl der Vollgeschosse kann im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen eine Ausnahme für das Wohngebiet östlich Brüdtweg bis zu fünfzehn Vollgeschossen und für das Kerngebiet über zwei Vollgeschosse hinaus zugelassen werden. Die festgesetzte Mindestgrundstücksgröße darf unterschritten werden, wenn eine einheitliche Bebauung in dem Wohngebiet östlich Brüdtweg gesichert ist.][§2 Nr.4 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Kerngebiet. Die Fläche darf für Einstellplätze, eingeschossige Garagen und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Alsterdorf 8 für den Geltungsbereich Carl-Cohn-Straße — Alsterdorfer Damm — Rathenaustraße — Hindenburgstraße — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-28
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitätswerke AG., unterirdische Kabel zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
[§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Die Wohn- und Schlafräume in Dachgeschossen sind durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Der Bebauungsplan Schnelsen 26 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von den Westgrenzen der Flurstücke 775 und 777 über diese Flurstücke und Die Flurstücke 3415, 776, 3417 der Gemarkung Schnelsen bis Landesgrenze/Oldesloer Straße (Bezirk eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-09-26
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Schnelsen 6 für den Geltungsbereich Königskinderweg — Nordgrenzen der Flurstücke 761 und 759, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 601 und 3340, über die Flurstücke 3340, 599 und 600 der Gemarkung Schnelsen zum Büttskamp — Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-20
erstellungsMassstab
1000
texte
[ | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
[§2 Nr.1 | Es kann zugelassen werden, daß bei der Ermittlung der Baumasse Garagengeschosse in Vollgeschossen unberücksichtigt bleiben.][§2 Nr.2 | Auf den mit G bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der Gebäudehöhen durch geneigte Dächer bis zu 5 m Höhe zulässig, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt][§2 Nr.3 | Flachdächer auf Gemeinbedarfsflächen sind gärtnerisch zu gestalten, wenn sie aus benachbarten Fenstern eingesehen werden können.][§2 Nr.4 | Für die Gemeinbedarfsflächen der Hochschule nördlich Denickestraße / südlich Niemannstraße können Flachdächer als begehbare Terrassen ausgebildet werden; die Dächer sind zu begrünen und mit einer Umwehrung zu versehen. Eine Überschreitung der Gebäude- und Traufhöhen durch die Umwehrung bis zu 1 m ist zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | In den mit D und F gekennzeichneten Bereichen kann zugelassen werden, daß die Gebäudehöhen bis zu der Schnittlinie, die zwischen der vorderen Gebäudekante und der des jeweils höheren Baukörpers zu ziehen ist, überschritten werden, wenn die Gestaltung der Gebäude nicht beeinträchtigt wird.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]