BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_87455bd6-8013-4be4-acb7-55621c84ebc4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_87455bd6-8013-4be4-acb7-55621c84ebc4
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    • XPLAN_BP_PLAN_87455bd6-8013-4be4-acb7-55621c84ebc4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord13
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    name
    • Barmbek-Nord13
    internalId
    • 482b6acb-a672-44b5-8b6a-866ac8a01de1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 13 für den Geltungsbereich Rübenkamp - Hebebrandstraße - Fuhlsbüttler Straße - Südgrenze des Flurstücks 6145 (alt: 5985) der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 429) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen bau¬lichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinenWohngebiet sowie im Kerngebiet außerhalb der mit „(a)" bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume, in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | In den Baugebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m zugelassen werden, sofern eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m über der Straßenverkehrsfläche eingehalten wird.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet am Rübenkamp sind im Bereich der festgesetzten Traufhöhe von 14,5 m Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdisch sind nur Stellplätze für Besucher in untergeordneter Anzahl zulässig.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete werden Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus" an die Hebebrandstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für zu erhaltende Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und im Bereich der vorgesehenen Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | In den Kerngebieten und im allgemeinen Wohngebiet sind die Stellplatz-, Wege- und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dicht mit Gehölzen zu bepflanzen, dabei ist je 50 m2 Pflanzfläche ein großkroniger Baum zu verwenden.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Dachflächen der bis zu dreigeschossigen Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmsweise sind statt der Dachbegrünung auf bis zu 15 v. H. der Dachflächen Dachterrassen zulässig.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen des Kerngebiets das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf (Teilstück an der Alsterkrugchaussee) und das Flurstück 794 der Gemarkung Winterhude (Teilstück an der Deelböge) zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 429]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c44cd9b4-d6c7-4c81-8f61-bfc5c16c640e]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8746fa63-9976-47fb-b639-e08355cc9640

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8746fa63-9976-47fb-b639-e08355cc9640
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    • XPLAN_BP_PLAN_8746fa63-9976-47fb-b639-e08355cc9640
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek3
    xpPlanDate
    • 1965-04-06
    name
    • Gross-Flottbek3
    internalId
    • ebde9bab-afdb-4d90-b7cb-84251fc19bd8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 3 für das Plangebiet Hemmingstedter Weg - Baron-Voght-Straße - Langkamp -Westgrenze des Flurstücks 1221 der Gemarkung Groß Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmsweise können auf den Flurstücken 1221 bis 1224 der Gemarkung Groß Flottbek zweigeschossige Reihenhäuser zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl 0,4 nicht überschritten wird. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    plangeber
    • [Name: 217]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-04-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e9eb966-5753-45b6-a5ca-8d357637b544]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_874f7540-e832-4afe-b92c-d47958e6cd32

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_874f7540-e832-4afe-b92c-d47958e6cd32
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    • XPLAN_BP_PLAN_874f7540-e832-4afe-b92c-d47958e6cd32
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB477
    xpPlanDate
    • 1958-01-31
    name
    • TB477
    internalId
    • c600221a-e55e-4323-bf81-f5e98bfc2326
    technHerstellDatum
    • 2016-11-21
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_def418cb-8f06-44e1-9bb9-29cefa9d8672]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_878de84d-f35a-4121-be31-1434ce198065

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_878de84d-f35a-4121-be31-1434ce198065
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_878de84d-f35a-4121-be31-1434ce198065
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne4(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Farmsen-Berne4(1Aend)
    internalId
    • 34b9e731-0f07-458a-90d9-c24a9f265215
    beschreibung
    • siehe Farmsen-Berne4
    technHerstellDatum
    • 2018-01-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“][zu §1 Nr.2 | Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2014 zu der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 Vom 8. Juni 2015 Aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2014 – OVG 2 E 9/10.N, das im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 (HmbGVBl. S. 158) ergangen ist, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „In § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 (HmbGVBl. S. 158) sind unter „3.“ die Sätze 1, 2 und 3 unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    plangeber
    • [Name: 514]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_221d040c-f9cd-449c-b488-fea10549f53d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Farmsen-Berne4|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_878de84d-f35a-4121-be31-1434ce198065&filename=Farmsen-Berne4(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8798540d-2288-4c40-96f1-52076738e2ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8798540d-2288-4c40-96f1-52076738e2ef
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    • XPLAN_BP_PLAN_8798540d-2288-4c40-96f1-52076738e2ef
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude28
    xpPlanDate
    • 1968-03-26
    name
    • Winterhude28
    internalId
    • a5cb0d55-6394-42e7-8a98-980b4aeb6bcd
    technHerstellDatum
    • 2014-05-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-03-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_390bfd59-48e9-42af-9c01-87182f7276ff]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8799eec6-defc-4663-9114-9e884e71b5ac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8799eec6-defc-4663-9114-9e884e71b5ac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8799eec6-defc-4663-9114-9e884e71b5ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld64
    xpPlanDate
    • 2014-12-16
    name
    • Bramfeld64
    internalId
    • 6547242a-c795-4fef-b396-87d85fd4bd7b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 64 für das Gebiet zwischen den Straßen Bramfelder Chaussee, Seekamp und Fabriciusstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Fabriciusstraße - Seekamp - Bramfelder Chaussee - Südgrenzen der Flurstücke 3119 und 7321, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3126 der Gemarkung Bramfeld.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig. Außerdem sind in den Teilen der Mischgebiete, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen der Mischgebiete werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets kann die festgesetzte Grundfläche von 400 m² für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In der mit „(B)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf kann die festgesetzte GRZ von 0,4 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(D)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets müssen Staffelgeschosse über dem letzten maximal zulässigen Vollgeschoss gegenüber dem darunter liegenden Geschoss straßenseitig um mindestens 50 cm zurückspringen.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets sind Staffelgeschosse über dem letzten maximal zulässigen Vollgeschoss unzulässig.][§2 Nr.7 | Bei der abweichenden Bauweise gelten die Bestimmungen der offenen Bauweise mit der Abweichung, dass die Länge der Gebäude straßenseitig nur 12 m betragen darf.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen in einer Tiefe bis zu 4 m ist zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.10 | In den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.11 | In den mit „(1)" bezeichneten Bereichen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | In den mit „(2)" bezeichneten Bereichen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | In den mit „(3)" bezeichneten Bereichen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an der lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.14 | In den mit „(4)" bezeichneten Bereichen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB (A) erreicht wird.][§2 Nr.15 | In den mit „(5)" bezeichneten Bereichen des Mischgebiets sind gewerbliche Aufenthaltsräume - hier insbesondere Pausen- und Ruheräume - und auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Zweckbestimmung Stadtteilkulturzentrum" Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt von Mitarbeitern dienen, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.16 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.17 | In den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets muss die Oberkante von Tiefgaragen mindestens 50 cm unter der Oberkante der angrenzenden Straßenverkehrsfläche liegen. Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf der Tiefgarage muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.18 | In den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets sind die Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung von höchstens 10 Grad auszubilden, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.19 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.20 | Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der zu begrünenden Fläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.21 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte, heimische Laubbäume zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von 14 cm. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist für diese und die zu erhaltenden Bäume gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.22 | In den Baugebieten sind Fahrwege und ebenerdige nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.23 | In den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser über offene Gräben und Mulden dem öffentlichen Entwässerungssystem zuzuführen.][§2 Nr.24 | Bauliche und technische Maßnahmen wie zum Beispiel Gebäudedrainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.25 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Eingriffsflächen folgende Flächen außerhalb des Plangebiets zugeordnet: 1. eine etwa 2050 m² große Teilfläche des Flurstücks 8112 der Gemarkung Bramfeld; 2. die Flurstücke 8970 und 8969 der Gemarkung Sasel in der Größe von etwa 8300 m²; 3. eine etwa 9800 m² große Teilfläche des Flurstücks 2638 der Gemarkung Sasel.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fa82a8a9-ce8c-494c-b1a4-1ebf0671d8f3]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_87a047f4-889e-4fa5-b6c4-02e7237bffb4

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    • XPLAN_BP_PLAN_87a047f4-889e-4fa5-b6c4-02e7237bffb4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    name
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    internalId
    • 98fcc98f-b6e6-4c7d-b678-95fee7eec372
    technHerstellDatum
    • 2015-04-16
    texte
    • [§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind innerhalb der durch Baugrenzen mit — a— gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile nur Tennishallen mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Clubhäuser zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Tennishallen nicht mehr als 10,0 m und für Clubhäuser nicht mehr als 5,0 m über Geländeoberfläche betragen. Innerhalb des mit — b — gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils sind ein Clubhaus und eine Platzwartwohnung zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei diesen baulichen Anlagen nicht mehr als 4,0 m über Geländeoberfläche betragen. Im übrigen sind auf den Sportflächen auch untergeordnete bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708, 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_359f50ca-3336-4524-8f24-7bc315385bcc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_87aec02d-e9d0-4ad6-921e-63d252705d13

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    • XPLAN_BP_PLAN_87aec02d-e9d0-4ad6-921e-63d252705d13
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt8
    xpPlanDate
    • 1967-12-19
    name
    • Lokstedt8
    internalId
    • 036b2e84-415b-46b6-a6ec-2ee60ed06f0f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 8 für den Geltungsbereich Stellinger Chaussee — Oddernskamp — Gazellenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-12-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b76daa2b-5cd4-4957-ab1d-9809ef04b0d9]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_87b102dc-4612-46fc-8510-4567f470b818

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    • XPLAN_BP_PLAN_87b102dc-4612-46fc-8510-4567f470b818
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord20
    xpPlanDate
    • 1964-12-15
    name
    • Barmbek-Nord20
    internalId
    • 31ca7eb7-d1a6-4b75-8d20-b6b49fa643cf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 20 für das Plangebiet Westseite der Bramfelder Straße zwischen Wachtelstraße und Habichtstraße — Einmündungen der Hellbrookstraße und Habichtstraße in die Bramfelder Straße — Ostseite der Bramfelder Straße zwischen Habichtstraße und Sonderburger Straße (Bezirk Hamburg-Nord. Ortsteil 426) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-03
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-12-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46771e7b-d946-4dd0-a8f1-3c813efc30bd]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_87cd16a7-6d80-49c4-aa7f-cdff17c16137

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    • XPLAN_BP_PLAN_87cd16a7-6d80-49c4-aa7f-cdff17c16137
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge14
    xpPlanDate
    • 1970-02-10
    name
    • Lohbruegge14
    internalId
    • 5c892412-c012-43b6-82e0-b4ca4a329ca0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 14 für den Geltungsbereich Heckkatenweg — Billwerder Straße — Ostgrenze des Flurstücks 685 der Gemarkung Lohbrügge — Gemarkungsgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2017-03-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_63c19fc0-ed40-4c23-9372-cde923d6e80c]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung