BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_986e7600-d283-47b1-8555-ee72be3feeb5

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    • XPLAN_BP_PLAN_986e7600-d283-47b1-8555-ee72be3feeb5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued17
    xpPlanDate
    • 1966-07-04
    name
    • Barmbek-Sued17
    internalId
    • 34137754-a1a9-4092-946e-45c596aad377
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 17 für das Plangebiet Bramfelder Straße — Bramfelder Brücke — Osterbekkanal — Bahnanlagen — Alter Teichweg (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-07
    texte
    • [§2 Nr1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig. Im Gewerbegebiet sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-07-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fe4a038c-3ab7-47aa-87f6-426c466dfdb7]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9883a64b-391f-42fe-b472-2a815a80cf1c

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    • XPLAN_BP_PLAN_9883a64b-391f-42fe-b472-2a815a80cf1c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    name
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    internalId
    • 7c0a6057-641e-470f-b49b-18b2b344d05c
    beschreibung
    • § 1 (1) Der Bebauungsplan Billwerder 29/Allermöhe 29/Neuallermöhe 1 für den Geltungsbereich zwischen den Bahndämmen östlich des Mittleren Landwegs, am Luxweg sowie nordöstlich des Rungedamms (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611, 615) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 4497 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 1473 (Bahnanlagen), über das Flurstück 4497 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 4696 (Bahnanlagen), über das Flurstück 4858, Südostgrenze des Flurstücks 5462, über die Flurstücke 1529, 3692, Nordostgrenze des Flurstücks 3692, über das Flurstück 3692 der Gemarkung Billwerder, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7145, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 7143, über die Flurstücke 7143, 7424, 7202, 5664, 5000, 7679 (Südlicher Bahngraben), Flurstücke 7678, 381 (Mittlerer Landweg), über das Flurstück 5345 (Rungedamm), über das Flurstück 7317, Westgrenze des Flurstücks 7317, über das Flurstück 7317, Nordgrenzen der Flurstücke 2715, 2716 und 2958, über die Flurstücke 381, 7678 (Mittlerer Landweg) der Gemarkung Allermöhe, über die Flurstücke 2315, 4831, 2329, Westgrenze des Flurstücks 1951 (Luxweg), über das Flurstück 2329, Nordostgrenzen der Flurstücke 2329, 4825, 4824, 4823, 4822, über das Flurstück 2245 der Gemarkung Billwerder.
    technHerstellDatum
    • 2018-12-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete sind Wohnnutzungen zulässig, wenn die Lärmschutzwand auf den Bahnflächen vollständig hergestellt worden ist. Ausnahmsweise können innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete einzelne Wohnnutzungen vor Fertigstellung dieser Lärmschutzwand zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass an allen Fassadenseiten der jeweiligen Wohnung ein Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags sowie für die wohnungsbezogenen Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone und Terrassen) ein Lärmpegel von 65 dB(A) tags unterschritten wird. Nummer 19 ist zu beachten.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Betriebe unzulässig, die Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1275), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771, 2773), aufweisen und deren angemessene Sicherheitsabstände im Sinne des § 3 Absatz 5c BImSchG benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d BImSchG erreichen.][§2 Nr.3 | In dem Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig; ausnahmsweise können Verkaufsstätten für nicht zentrenrelevante Sortimente zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die Summe der Verkaufs- und Ausstellungsflächen je Betrieb nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche beträgt und 150 m² nicht überschreitet. Maßgeblich für nicht zentrenrelevante Sortimente sind die Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung). Ausnahmen für Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Das Sondergebiet „Nahversorgung“ dient vorwiegend der Unterbringung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Zulässig ist ein Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m², Schank- und Speisewirtschaften, Arztpraxen, nicht störende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebswohnungen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind den Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel zu entnehmen.][§2 Nr.5 | Innerhalb der Umgrenzung der derzeit zu Bahnzwecken gewidmeten Fläche, die derzeit als Eisenbahnbetriebsanlage dem Fachplanungsrecht unterliegt, gelten nach Freistellung der Flächen gemäß § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert am 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237, 2238), die festgesetzten Folgenutzungen Sondergebiet „Nahversorgung“, Sondergebiet „Kultur“, Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Platzfläche und Parkplatz“.][§2 Nr.6 | Im Sondergebiet „Kultur“ sind Einrichtungen für kulturelle, kirchliche, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke sowie in untergeordnetem Umfang Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“, „WA2“ und „WA3“ sind oberhalb der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“, „WA2“, „WA3“ und „WA4“ sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone, Erker und Zugangstreppen bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen mit ihren Überdachungen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA5“ und „WA6“ beträgt die Mindestgröße für Baugrundstücke von Einzelhäusern 500 m² und von Doppelhaushälften 250 m².][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA5“, „WA6“ und „WA7“ sind je Wohngebäude höchstens zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Bezeichnung „GF1“ umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, jeweils einen nicht allgemein zugänglichen Geh- und Fahrweg zur Bewirtschaftung der angrenzenden Entwässerungsgräben herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, jeweils einen allgemein zugänglichen Gehweg herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu unterhalten und zu erneuern. Nutzungen, welche die Unterhaltung und Erneuerung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Im Gewerbegebiet und in den mit „WA1“, „WA2“ und „WA3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad zulässig.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den Baugrenzen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 BauNVO mit Ausnahme von Zufahrten sowie Zäune, Mauern und Hecken von mehr als 80 cm Höhe über dem Gehweg nicht zulässig.][§2 Nr.16 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen unzulässig mit Ausnahme von Werbeanlagen für Betriebe, deren Stätte der Leistung innerhalb des festgesetzten Gewerbegebiets liegt. Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überschreiten.][§2 Nr.17 | Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen tags (6 Uhr bis 22 Uhr) und nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg Universitätsbibliothek/Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) nicht überschreiten. Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m: Teilfläche TF1 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 45dB(A)/m²; Teilfläche TF2 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 42dB(A)/m²; Teilfläche TF3 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 43dB(A)/m². Für die innerhalb des vom gekennzeichneten Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektors liegenden Immissionsorte (Richtungssektor West 200° bis 310°) erhöhen sich die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK im Gewerbegebiet um folgende Zusatzkontingente: Richtungssektor: West (Bezugspunkt 574615,89; 5927.896,51; 200°/310°): Zusatzkontingent LEK, zus für TF1 tags/nachts 5/5 dB(A)/m2; LEK, zus für TF2 tags/nachts 5/8 dB(A)/m2; LEK, zus für TF3 tags/nachts 5/7 dB(A)/m2; Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor West LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,i zu ersetzen ist. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.18 | Von der festgesetzten Lage und Schutzwandhöhe der Lärmschutzwand auf den Bahnflächen können Abweichungen zugelassen werden, wenn lärmtechnisch nachgewiesen wird, dass der Schutzzweck des aktiven Lärmschutzes hierdurch nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Für die Räume an den verkehrslärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.20 | Innerhalb des Sondergebiets „Nahversorgung“ sind Schlafräume zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.21 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind Dauerkleingärten zulässig, wenn die Lärmschutzwand auf den Bahnanlagen hergestellt worden ist.][§2 Nr.22 | Innerhalb der mit „(E)“ bezeichneten Flächen der allgemeinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Allgemeine Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.][§2 Nr.23 | Im Gewerbegebiet, in den Sondergebieten sowie in den mit „WA4“, „WA5“, „WA6“ und „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten ist das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser über offene Gräben abzuleiten.][§2 Nr.24 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und der Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.25 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.26 | Die in der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist als heckenartiger Gehölzstreifen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.27 | Im Gewerbegebiet sind 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist je 100 m² zu bepflanzender Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Darüber hinaus ist auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.28 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² und mindestens 1 m Tiefe anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.29 | In den Baugebieten sind die Flachdächer der obersten Geschosse und die Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad von Gebäuden mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind auf bis zu 30 v. H. dieser Dachflächen Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und zur Belichtung sowie die für deren Wartung notwendigen Flächen.][§2 Nr.30 | Die mit „M1“ bezeichnete Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnahes Fließgewässer mit Verlandungszonen zu entwickeln und dauerhalt zu erhalten.][§2 Nr.31 | Die mit „M2“ bezeichnete Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Sumpfwald zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.32 | Die mit „M3“ bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind nach Maßgabe von Nummern 33 und 34 als Trockenlebensräume zu entwickeln und dauerhaft offen zu erhalten.][§2 Nr.33 | Für den Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte mit Anteilen von sonstigem Trockenrasen, geschützt nach § 30 BNatSchG und für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets und der Erweiterung der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 5 380 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.34 | Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen der Fläche für oberirdische Bahnanlagen 5 620 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie 1 080 m² des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 2315 der Gemarkung Billwerder als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.35 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Gehölze und das Schutzgut Boden werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des Sondergebiets „Nahversorgung“ 2 820 m², der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Platzfläche und Parkplatz“ 620 m² sowie der Erweiterung der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 2 460 m² des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 7781 der Gemarkung Bergedorf zugeordnet.][§2 Nr.36 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des mit „WA5“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets 1 760 m², des mit „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets 1 030 m², dem Wendeplatz der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Luxweg 1 120 m², der Erweiterung der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 930 m² sowie der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses 1 615 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.][§2 Nr.37 | In den Baugebieten sind Außenleuchten nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig.][§2 Nr.38 | Die Lärmschutzwand ist auf 40 v. H. je 5 m Länge mit Öffnungen von 5 cm bis 10 cm Höhe – gemessen ab Bodenoberkante – auszuführen, die dauerhaft zu unterhalten sind.][§2 Nr.39 | In den Sondergebieten sind in den Bäumen oder an den Gebäuden mindestens vier Nistkästen für Höhlenbrüter anzubringen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.40 | In den mit „WA5“, „WA6“ und „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind an den Gebäuden je Flurstück mindestens zwei Nistkästen für Höhlenbrüter anzubringen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.41 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.42 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.43 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611, 615]
    plangeber
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2018-06-08
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2018-06-27
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2017-10-24
    satzungsbeschlussDatum
    • 2018-11-29
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-01-30
    inkrafttretensDatum
    • 2018-12-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9be72b26-3056-4e1d-8780-6e3ac8eec7eb]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
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    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9894c030-3c7c-48af-af72-3f697aa8629d

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    • XPLAN_BP_PLAN_9894c030-3c7c-48af-af72-3f697aa8629d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB905
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB905
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    • b91495d5-44ca-4f2f-b2ee-5c6763e78bba
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_46939326-1f3c-4b46-965e-f9247c6ad5c3]
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    • Sonstiges
    sonstPlanArt
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    • 11002
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_989b7269-5d1e-4fc8-afce-e378f2f95511

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    • XPLAN_BP_PLAN_989b7269-5d1e-4fc8-afce-e378f2f95511
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe13-Billwerder13-Bergedorf58
    xpPlanDate
    • 1975-10-01
    name
    • Allermoehe13-Billwerder13-Bergedorf58
    internalId
    • bd5b8c83-ac3c-417b-af12-1c92fe69c511
    technHerstellDatum
    • 2017-06-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 610, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-10-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0bfd0b4-829d-4014-97ec-9c454adba369]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
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    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98a9a0c8-31d6-4662-9703-3185263b4f6f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98a9a0c8-31d6-4662-9703-3185263b4f6f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98a9a0c8-31d6-4662-9703-3185263b4f6f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB100
    xpPlanDate
    • 1957-01-29
    name
    • TB100
    internalId
    • b92f5407-9ef1-4ec4-b080-1c6f545cb9c1
    technHerstellDatum
    • 2016-11-29
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-01-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_220f9bba-e171-427c-8026-27ccf69e68bd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98bfac39-4b2a-4b72-9164-dd04b068fc02

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    • XPLAN_BP_PLAN_98bfac39-4b2a-4b72-9164-dd04b068fc02
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D171
    xpPlanDate
    • 1957-02-26
    name
    • D171
    internalId
    • 35da7055-ef6c-4b3e-b05f-e46e4c2e6f38
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 122, 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-02-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4dfea55c-d7cd-4a86-9ba7-4c77fdeb67de]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98d52643-266e-48d4-a58c-62e722a53ba8

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    • XPLAN_BP_PLAN_98d52643-266e-48d4-a58c-62e722a53ba8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D309
    xpPlanDate
    • 1956-04-12
    name
    • D309
    internalId
    • 8e662cf5-cc14-405d-95e8-fc85a4d2c077
    technHerstellDatum
    • 2016-04-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-04-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7a7560f-16a3-47b5-9f83-b75b99fab26f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSStGeorg
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSStGeorg
    internalId
    • 2801829b-f963-47e1-b40c-df6c613562d2
    technHerstellDatum
    • 2017-02-21
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101, 113, 114, 115, 117, 119, 120]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e635fef3-132b-4a4a-9317-111a6723d46c]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge22
    xpPlanDate
    • 1967-06-13
    name
    • Lohbruegge22
    internalId
    • f9135cc6-d5e3-406c-ab22-52e20d2be3b8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 22 für den Geltungsbereich Höperfeld — Riehlstraße — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1243 sowie Westgrenze des Flurstücks 1324 der Gemarkung Lohbrügge — Richard-Linde-Weg — Lohbrügger Landstraße — Lohbrügger Kirchstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-29
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fb35f09-10b2-429a-bd41-105c8da67e8d]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_992e448b-5c4c-44dc-842c-c4fa95539c6d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_992e448b-5c4c-44dc-842c-c4fa95539c6d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_992e448b-5c4c-44dc-842c-c4fa95539c6d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt103
    xpPlanDate
    • 2007-09-18
    name
    • Billstedt103
    internalId
    • 7b213c36-04da-4628-b757-aeb71cd9c9f4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 103 für den Geltungsbereich zwischen der Bundesautobahn A 24, Haferblöcken, Fuchsbergweg und dem Jenfelder Bach in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Haferblöcken - Südgrenze des Flurstücks 2059, über das Flurstück 2059, Westgrenzen der Flurstücke 2059, 1616, 1615 und 1207, über das Flurstück 1207, Nordgrenze des Flurstücks 1207 der Gemarkung Öjendorf.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis 35 Grad zulässig. Als Dachdeckung sind, mit Ausnahme der Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad, rote Ziegel, rote Betonpfannen oder eine Metalldeckung zu verwenden.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an der lärmabgewandten Seite nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Für die Heizung und Warmwasserversorgung ist für die Neubebauung ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung zu errichten oder an ein bestehendes Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung und der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Siel- und Straßenentwässerungsanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die als Feucht-Grünland festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als Nasswiesen mit Gewässerbiotopen zu entwickeln und höchstens einmal jährlich zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen. Eine Beweidung ist unzulässig. Das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln ist untersagt. Aufschüttungen sind unzulässig; ausgenommen hiervon ist die Anlage einer die Flächen querenden fußläufigen Wegeverbindung.][§2 Nr.6 | Die als Extensiv-Grünland festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind höchstens zweimal jährlich zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen. Eine Beweidung ist unzulässig. Das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln ist untersagt.][§2 Nr.7 | Dächer von Gebäuden bis zu einer Neigung von 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Entlang der Grundstücksgrenzen von Einzel- und Doppelhäusern sind Hecken anzupflanzen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten sowie notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind verschiedene standortgerechte einheimische Gehölze zu pflanzen. Je m² ist eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang von Gehölzen und in Bestandslücken verschiedene standortgerechte einheimische Gehölze zu pflanzen. Je m² ist eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, Gehölzgruppen und Knicks unzulässig.][§2 Nr.12 | Das in den Baugebieten anfallende Niederschlagswasser ist oberirdisch in das offene Oberflächenentwässerungssystem einzuleiten, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.13 | In den reinen Wohngebieten dürfen die Entwässerungsgräben, Entwässerungsmulden und ein beidseitiger 2 m breiter Gewässerrandstreifen nicht überbaut werden. Ausgenommen hiervon ist die Überbauung durch notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Wohngebäuden.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau, Stellplätze in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig. Keller sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z" bezeichneten Wohngebieten die mit „Z" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie die im geltenden Teilbereich des Bebauungsplans Billstedt 90 mit „(M)" bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-09-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fa26453f-20c0-451b-8cdf-c9be9c790886]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Billstedt103 1.Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung